AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Prenzlauer Hügelmarathon

1. Präambel

Der Prenzlauer Hügelmarathon ist eine Radveranstaltung für ambitionierte Radsportler, Freizeitsportler und Familien. Auf fünf unterschiedlichen Touren geht es durch die wald- und seenreiche Landschaft der Uckermark. Mit der Teilnahme am Prenzlauer Hügelmarathon werden die nachfolgenden Bedingungen akzeptiert

2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite der Veranstaltung www.huegelmarathon.de. Hier gibt der Teilnehmende seinen Vor- und Zunamen, ggf. sein Team, seinen Wohnort, sein Alter, seine Nationalität, die gewünschte Tour sowie die Bankdaten zur Abbuchung des Startgeldes an. Auch eine komplette Teamanmeldung ist möglich. Weiterhin akzeptiert der Teilnehmende auf dieser Seite die AGB/Teilnahmebedingungen der Veranstaltung. Die Online-Anmeldung ist grundsätzlich bis zum Veranstaltungstag geöffnet (kurzfristige Abweichungen möglich). Allerdings erhalten die Teilnehmenden nur bis zu einem bestimmten, auf der Anmeldeseite angegebenen Datum eine personalisierte Startnummer. Startgebühren für Online-Anmeldungen, die bis zu diesem Tag eingehen, werden mittels Lastschrift eingezogen. Alle Teilnehmenden, die sich nach Schließung der offiziellen Online-Anmeldung (mit personalisierter Startnummer) für das Event anmelden möchten, können dies nur noch gegen Barzahlung des Startgeldes zzgl. einer Nachmeldegebühr am Veranstaltungstag bzw. am Tag vor der Veranstaltung zur traditionellen Nudelparty tun. Die Nachmeldegebühr wird ab dem 1. Tag fällig, nachdem die Online-Anmeldung mit dem Erhalt einer personalisierten Startnummer endet. 

3. Zahlung der Startgebühr

Alle Teilnehmenden, die sich online bis zum Fristdatum anmelden, geben ihre Bankdaten an und erteilen somit dem Veranstalter bzw. dessen Anmeldedienstleister das Recht, das entsprechende Startgeld mittels Lastschrift einzuziehen. Das Startgeld wird nach erfolgter Anmeldung einmalig eingezogen, spätestens jedoch 14 Tage nach der Veranstaltung. Der Teilnehmende hat dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto entsprechend gedeckt ist und die Startgebühr somit problemlos abgezogen werden kann. Sollte das Bankkonto nicht gedeckt sein, kann das Startgeld nicht eingezogen und die Anmeldung somit nicht registriert werden. De facto ist die Anmeldung in diesem Fall gegenstandslos. Der Veranstalter bzw. dessen Anmeldedienstleister hat dann das Recht, die Rückbelastungs- sowie sonstige damit in Zusammenhang stehende Aufwandskosten auf den entsprechenden Kontoinhaber umzulegen. Momentan werden dem Teilnehmenden in einem solchen Fall 15,00 € in Rechnung gestellt. Teilnehmende, die sich vor Ort oder nach Schließung der offiziellen Anmeldephasen registrieren, zahlen die Startgebühr vor Ort in bar. 

4. Teilnahme

Grundsätzlich kann jede(r) am Prenzlauer Hügelmarathon teilnehmen. Für bestimmte Touren gelten allerdings Altersbeschränkungen. Diese sind in der Preisübersicht auf der Homepage zu finden und werden auch am Veranstaltungstag für die Teilnehmenden, die sich vor Ort anmelden, ersichtlich sein. Das gut sichtbare Tragen der Startnummer am Lenkrad ist Pflicht. Liegebikes oder ähnliche Räder mit niedriger Silhouette sind nicht zulässig. Ebenso unzulässig sind Spezialräder für Triathlon und zum Zeitfahren bzw. Rennräder mit Lenkeraufsätzen o.Ä. Für die Touren über 84, 116, 162 und 226 km sind nur Räder zulässig, die ausschließlich mit Muskelkraft betrieben werden. 

5. Abholung der Startunterlagen

Der Teilnehmende kann seine Startunterlagen zur traditionellen Nudelparty am Vorabend der Veranstaltung oder am Veranstaltungstag im Start- und Zielbereich gegen Vorlage seiner Anmeldebestätigung abholen. Um mögliche Zweifel auszuräumen, hat der Teilnehmende ein Ausweisdokument mitzubringen und auf Nachfrage vorzuzeigen. Die Startunterlagen müssen grundsätzlich selbst abgeholt werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Teilnehmende eine andere Person schriftlich bevollmächtigt. Diese bevollmächtigte Person hat ebenfalls ein entsprechendes Ausweisdokument mitzubringen und auf Nachfrage vorzuzeigen. Durch Abholung der Startunterlagen erklärt der Teilnehmende schweigend, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen.

6. Sicherheit

Das Thema Sicherheit spielt beim Prenzlauer Hügelmarathon eine große Rolle. Da es kein Rennen ist, werden die Teilnehmenden umso eindringlicher gebeten, Rücksicht auf andere Teilnehmende zu nehmen und die Gefahr eines selbstverschuldeten Unfalls so gering wie möglich zu halten. Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme auf eigenes Risiko. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind ausnahmslos einzuhalten und die Streckenausschilderung unbedingt zu beachten. Sofern ein Teilnehmender den Unfall eines anderen Teilnehmenden bemerkt oder unverletzt daran beteiligt ist, hat er/sie die Pflicht, unverzüglich erste Hilfe zu leisten und zumindest einen Offiziellen aus dem Organisationsteam zu benachrichtigen. Sofern der/die Verletzte sofortige ärztliche Hilfe benötigt, ist durch den Teilnehmenden der Notruf zu wählen und anschließend ein Offizieller zu benachrichtigen. Eine Karte mit den entsprechenden Notfallnummern erhält jeder Teilnehmende bei Abholung der Startunterlagen. Für alle Teilnehmenden besteht absolute Helmpflicht. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Vorgaben der Offiziellen aus dem Organisationsteam einzuhalten. Sollte ein Teilnehmender einmalig schwerwiegend oder wiederholt gegen Vorgaben verstoßen, hat der Veranstalter das Recht, den Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen.

7. Datenverarbeitung

Mit der Teilnahme am Prenzlauer Hügelmarathon stimmt der Teilnehmende zu, dass der Veranstalter oder von ihm beauftragte Partner Fotos-, Video- und TV-Aufnahmen im Rahmen der Veranstaltung machen und diese uneingeschränkt sowie zeitlich unbefristet nutzen dürfen. Das erstellte Bildmaterial darf mit der Person und dem Namen des Teilnehmenden veröffentlicht werden. Name, Vorname, Geschlecht, Team, Wohnort und Nationalität werden in der Starterliste im Internet veröffentlicht. Eine Weitergabe der in der Anmeldemaske erhobenen sonstigen personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht (ausgenommen: Dienstleister für den Anmeldeprozess/Zeitnahme und Newsletter). Die im Anmeldeprozess angegebenen personenbezogenen Daten werden im Folgejahr gelöscht. Davon ausgenommen sind die Daten der Teilnehmenden, die Mitglieder des PHMCLUB’s sind oder mit der letzten Veranstaltung Mitglied wurden und dadurch eine besondere Startnummer mit fester Mitgliedsnummer erhalten. Sofern der/die Teilnehmende dies nicht wünscht, werden die Daten nach schriftlicher Beantragung wie die Daten der sonstigen Teilnehmer gelöscht. Ein Verbleib im PHM-CLUB ist in diesem Falle jedoch nicht möglich. Es wird die E-Mail-Adresse des Teilnehmenden gespeichert, um ihm regelmäßig Informationen über die Veranstaltung zuzusenden. Wünscht der Teilnehmende dies nicht, kann durch Klicken des Abmeldebuttons in der E-Mail der Newsletter abbestellt werden. Die vom Veranstalter beauftragten Unternehmen berücksichtigen die Datenschutzrichtlinien in gleicher Art und Weise.

8. Rücktritt von der Teilnahme

Nach erfolgter Voranmeldung ist ein Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung kostenlos möglich. Bei einem späteren Rücktritt wird das Startgeld (zzgl. etwaige Anmeldegebühren für die Nudelparty) nicht mehr zurückerstattet. Innerhalb der letzten 30 Tage vor dem Event ist es bis zwei Wochen vor der Veranstaltung möglich, einen Ersatzteilnehmenden gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zu benennen. Ein Rücktritt kann nur per Mail an unternehmenskommunikation@stadtwerke-prenzlau.de beantragt werden. 

9. Ausfall der Veranstaltung

Wird die Veranstaltung abgesagt, kann jeder bereits angemeldete Teilnehmende seine Startgebühr (sofern sie schon per Lastschrift eingezogen wurde) rückerstattet bekommen. Es obliegt dem Veranstalter, den bereits angemeldeten Teilnehmenden die Möglichkeit einzuräumen, seine Anmeldung alternativ auf das nächste Jahr zu übertragen. Diese Alternative gilt nur, wenn der Veranstalter dies ausdrücklich anbietet. In jedem Fall wird die Rückerstattung bezahlter Startgelder angeboten.

10. Kurzfristige Bestimmungen

Sofern gesetzliche Bestimmungen oder höhere Gewalt (z.B. Pandemiemaßnahmen) dazu führen, dass der Ablauf der Veranstaltung angepasst werden muss, hat der Veranstalter das Recht, Bestimmungen in diesen AGB kurzfristig zu ändern, zu ergänzen bzw. zu entfernen. In jedem Fall sind die bereits angemeldeten Teilnehmenden über diese Änderung zu informieren.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An der Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung der Veranstaltung am nächsten kommen, die mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese AGB als lückenhaft erweisen.

Stand der AGB: 28.02.2022